Genehmigung von Großraum-/Schwertransporten
Genehmigung von Großraum-/Schwertransporten
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Transporte auf öffentlichen Straßen, bei denen Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen die gesetzlich zugelassenen Abmessungen, Achslasten oder Gewichte überschreiten, bedürfen der Genehmigung.
Ablauf der Antragsstellung online
Bitte klicken Sie auf den roten Button, um einen Antrag auf Genehmigung eines Großraum-/Schwertransports zu stellen. Die Antragsstellung erfolgt über das bundeseinheitliche System 'VEMAGS' (Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte).
Wenn Sie zum ersten Mal Großraum- und Schwertransporten über das VEMAGS-System beantragen möchten, müssen Sie sich dazu vorher bei VEMAGS registrieren: Die Registrierung können Sie hier über den rechten Button 'Registrierung' vornehmen. (Eine ergänzende Kurzanleitung für den Registrierungsprozess können Sie hier abrufen. Für das Stellen von VEMAGS-Anträgen ist ebenfalls eine Anleitung hier verfügbar.)
Nach Antragsstellung werden durch die Straßenverkehrsbehörde über das VEMAGS-System zu beteiligende Stellen (wie insbesondere jeweils zuständige Straßenverkehrsbehörden) zu den in Ihrem Antrag gemachten Angaben angehört.
Voraussetzungen
Erlaubnisse bzw. Ausnahmegenehmigungen dürfen nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erteilt werden, zum Beispiel:
- Beförderung einer unteilbaren Ladung,
- Transport auf der Schiene oder dem Wasser nicht möglich,
- geeignete Fahrtstrecke vorhanden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Wenn die Fahrzeugkombination selbst die gesetzlich zugelassenen Abmessungen, Achslasten oder Gewichte überschreitet, ist vorher eine spezielle Fahrzeugzulassung, die sogenannte 'Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO', im Regelfall beim Landkreis einzuholen.
In welchen Fällen eine derartige Ausnahmegenehmgung als Grundlage für die Genehmigung eines Großraum-/Schwetransports erforderlich ist, erfahren Sie in einem Merkblatt.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Erteilung straßenverkehrsbehördlicher Genehmigungen fallen Gebühren an, die sich nach dem Geltungsumfang der Genehmigung bemessen. Eine entsprechende Gebührenrechnung erhalten Sie nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens gemeinsam mit dem Erlaubnis-/Genehmigungsbescheid.