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Genehmigung von Großraum-/Schwertransporten [online möglich]


Leistungsbeschreibung

Der Verkehr auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, bedarf einer besonderen Erlaubnis.

Voraussetzungen

Eine Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung darf nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erteilt werden, z. B.:

  • Beförderung einer unteilbaren Ladung,
  • Transport auf der Schiene oder dem Wasser nicht möglich,
  • geeignete Fahrtstrecke vorhanden.

Verfahrensablauf

Eine Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung wird nach schriftlichem Antrag erteilt. Die Antragstellung ist per Fax, per E-Mail oder online über das bundeseinheitliche Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) möglich.

Transporte auf öffentlichen Straßen, bei denen Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen die gesetzlich zugelassenen Abmessungen, Achslasten oder Gewichte überschreiten, bedürfen der Genehmigung.

Ablauf der Antragsstellung online

Bitte klicken Sie auf den roten Button, um einen Antrag auf Genehmigung eines Großraum-/Schwertransports zu stellen. Die Antragsstellung erfolgt über das bundeseinheitliche System 'VEMAGS' (Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte).

Wenn Sie zum ersten Mal Großraum- und Schwertransporten über das VEMAGS-System beantragen möchten, müssen Sie sich dazu vorher bei VEMAGS registrieren: Die Registrierung können Sie hier über den rechten Button 'Registrierung' vornehmen. (Eine ergänzende Kurzanleitung für den Registrierungsprozess können Sie hier abrufen. Für das Stellen von VEMAGS-Anträgen ist ebenfalls eine Anleitung hier verfügbar.)

Nach Antragsstellung werden durch die Straßenverkehrsbehörde über das VEMAGS-System zu beteiligende Stellen (wie insbesondere jeweils zuständige Straßenverkehrsbehörden) zu den in Ihrem Antrag gemachten Angaben angehört.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreie Stadt, der selbständigen Stadt und der Gemeinde.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreie Stadt, der selbständigen Stadt und der Gemeinde.

Erlaubnisse bzw. Ausnahmegenehmigungen dürfen nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erteilt werden, zum Beispiel:

  • Beförderung einer unteilbaren Ladung,
  • Transport auf der Schiene oder dem Wasser nicht möglich,
  • geeignete Fahrtstrecke vorhanden.

Ausgefüllter Antragsvordruck mit Begründung

Wenn die Fahrzeugkombination selbst die gesetzlich zugelassenen Abmessungen, Achslasten oder Gewichte überschreitet, ist vorher eine spezielle Fahrzeugzulassung, die sogenannte 'Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO', im Regelfall beim Landkreis einzuholen.

In welchen Fällen eine derartige Ausnahmegenehmgung als Grundlage für die Genehmigung eines Großraum-/Schwetransports erforderlich ist, erfahren Sie in einem Merkblatt.

Gebühr: 30,00 EUR - 500,00 EUR

Für die Erteilung straßenverkehrsbehördlicher Genehmigungen fallen Gebühren an, die sich nach dem Geltungsumfang der Genehmigung bemessen. Eine entsprechende Gebührenrechnung erhalten Sie nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens gemeinsam mit dem Erlaubnis-/Genehmigungsbescheid.

Der Antrag sollte grundsätzlich 14 Tage vor Durchführung des Transportes gestellt werden.

Eine Einzelerlaubnis oder -ausnahmegenehmigung ist für eine Fahrt mit einem Fahrzeug oder einer Fahrzeugkombination gültig.

Eine Dauererlaubnis oder -ausnahmegenehmigung bis zu höchstens 3 Jahren darf nur erteilt werden, wenn neben den Anforderungen für eine Einzelgenehmigung weitere Voraussetzungen vorliegen, z. B.:

  • polizeiliche Begleitung ist nicht erforderlich,
  • nur für bestimmte Fahrtstrecken,
  • oder für alle Straßen im Zuständigkeitsbereich der Erlaubnisbehörde und der benachbarten Straßenverkehrsbehörden.