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Wohngeld beantragen [Wohngeldrechner online]

Über den roten Button können Sie probeweise auf der Basis Ihrer Angaben einen unverbindlichen Wohngeldbetrag berechnen lassen.

Ihr tatsächlicher Wohngeldanspruch kann nur im Rahmen eines schriftlichen Antrags bei der für Sie zuständigen Wohngeldstelle nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen (siehe unten) ermittelt werden.

 

 

Bei Mieterinnen oder Mietern kann ein Anspruch auf Wohngeld als sogenannter Mietzuschuss bestehen.

Für das Stellen eines schriftlichen Antrages können folgende Formulare genutzt werden:

 

Ein Anspruch auf Mietzuschuss kann auch bestehen, wenn Sie Bewohnerin oder Bewohner eines (Pflege-)Heimes sind. 

Für das Stellen eines schriftlichen Antrages können folgende Formulare genutzt werden:

 

Bei Inhaberinnen oder Inhabern von selbst genutztem Wohneigentum (wie Eigenheimen oder Eigentumswohnungen) kann ein Anspruch auf Wohngeld als sogenannter Lastenzuschuss bestehen.

Für das Stellen eines schriftlichen Antrages können folgende Formulare genutzt werden: