Über den roten Button können Sie probeweise auf der Basis Ihrer Angaben einen unverbindlichen Wohngeldbetrag berechnen lassen.

Ihr tatsächlicher Wohngeldanspruch kann nur im Rahmen eines schriftlichen Antrags bei der für Sie zuständigen Wohngeldstelle nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen (siehe unten) ermittelt werden.

 

 

Bei Mieterinnen oder Mietern kann ein Anspruch auf Wohngeld als sogenannter Mietzuschuss bestehen.

Für das Stellen eines schriftlichen Antrages können folgende Formulare genutzt werden:

 

Ein Anspruch auf Mietzuschuss kann auch bestehen, wenn Sie Bewohnerin oder Bewohner eines (Pflege-)Heimes sind. 

Für das Stellen eines schriftlichen Antrages können folgende Formulare genutzt werden:

 

Bei Inhaberinnen oder Inhabern von selbst genutztem Wohneigentum (wie Eigenheimen oder Eigentumswohnungen) kann ein Anspruch auf Wohngeld als sogenannter Lastenzuschuss bestehen.

Für das Stellen eines schriftlichen Antrages können folgende Formulare genutzt werden:

 

 

Leistungsbeschreibung


Das Wohngeld wird nur auf Antrag von der zuständigen Stelle bewilligt.

Verfahrensablauf


In der Regel wird das Wohngeld für 12 Monate bewilligt.

Der Bewilligungszeitraum wird entsprechend verkürzt, wenn zu erwarten ist, dass sich die für die Leistung von Wohngeld maßgeblichen Verhältnisse vor Ablauf von 12 Monaten verändern.

Ein Weiterleistungsantrag ist frühestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes möglich. Der Bewilligungszeitraum kann dem aktuellen Bescheid entnommen werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • ausgefülltes Antragsformular
  • Nachweise zum Einkommen
  • Nachweis zur Miete oder Belastung

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?


Gezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.