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verkehrsbehördliche Genehmigung von Baustellen


Leistungsbeschreibung

Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (zum Beispiel Aufgrabungen im Straßenraum, Straßenbauarbeiten, Arbeiten im Seitenraum oder auf Geh-/Radwegen), müssen abgesichert werden.

Vor Beginn der Bauarbeiten bzw. der Inanspruchnahme des Verkehrsraums muss die bauausführende Stelle von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde verkehrsbehördliche Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle zu sichern bzw. abzusperren ist und wie der Verkehr ggf. umzuleiten ist.

Ablauf der Antragsstellung online

Bitte klicken Sie auf den roten Button, um einen Antrag auf verkehrsbehördliche Genehmigung einer Baustelle zu stellen.

Darüber hinaus können Sie im Antragsprozess auswählen, ob Sie eine bestehende Genehmigung verlängern und/oder ändern bzw. erweitern möchten.

Nach Antragsstellung werden durch die Straßenverkehrsbehörde zu beteiligende Stellen (wie insbesondere das Sachgebiet Verkehr der Polizeiinspektion, jeweils zuständige Straßenbaulastträger sowie ggf. betroffene Mitgliedsgemeinden, usw.) zu Ihrem Antrag angehört.

Die Samtgemeinde Bersenbrück ist für Sie zuständig, wenn Sie auf dem Gebiet der Samtgemeinde Bersenbrück und ihrer Mitgliedsgemeinden (Alfhausen, Ankum, Bersenbrück, Eggermühlen, Gehrde, Kettenkamp, Rieste) Maßnahmen durchführen wollen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken.

Verkehrsbehördliche Anordnungen können nur gegenüber sachkundigen Firmen und Organisationen erteilt werden, die die Gewähr bieten, für einen fachgerächte Absicherung der Baustelle nach den "Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen" zu sorgen. Insofern können im Regelfall gegenüber Privatpersonen keine verkehrsbehördliche Anordnungen erteilt werden, sondern nur gegenüber den ggf. von Privatpersonen beauftragten Firmen.

  • Verkehrszeichenplan oder Regelplan
  • bei Vollsperrungen: ggf. Umleitungsplan
  • ggf. (ergänzender) Lageplan

Für die Erteilung straßenverkehrsbehördlicher Genehmigungen fallen Gebühren an, die sich insbesondere nach dem Umfang der Maßnahmen bemessen. Eine entsprechende Gebührenrechnung wird Bestandteil der ggf. erteilten verkehrsbehörtlichen Genehmigung.

Der Antrag auf verkehrsbehördliche Genehmigung der Baustelle ist mindestens 14 Tage vor Beginn der Maßnahme zu stellen. Sollten die Baumaßnahmen umfangreicher sein und sich bspw. auf überörtliche Verkehre auswirken, kann eine erheblich längere Vorlaufzeit erforderlich werden.