Parkausweis für Schwerbehinderte
Parkausweis für Schwerbehinderte
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Schwerbehinderte Menschen können unter bestimmten Voraussetzungen (siehe unten) einen Parkausweis beantragen, der Ihnen jeweils einige Bevorrechtigungen hinsichtlich des Parkens im öffentlichen Straßenverkehr ermöglicht:
Es gibt zwei verschiedene Arten von Parkausweisen für Schwerbehinderte:
- Der blaue Parkausweis ist in der gesamten EU gültig und berechtigt insbesondere zur Nutzung der mit Rollstuhlsymbol gekennzeichneten Parkflächen. Daneben werden mit dem blauen Parkausweis weitere Bevorrechtigungen zum Parken erteilt.
- Der orangene Parkausweis ist deutschlandweit gültig und berechtigt zwar nicht zur Nutzung der mit Rollstuhlsymbol gekennzeichneten Parkflächen, mit ihm sind jedoch verschiedene andere Bevorrechtigungen verbunden, wie bspw. eine gewisse Zeit im eingeschränkten Halteverbot zu parken.
Voraussetzungen
Blaue Behindertenparkausweise können nur erteilt werden, wenn folgende Merkzeichen zuerkannt wurden:
- außergewöhnliche Gehbehinderung (Nachweis durch Merkzeichen "aG" im Schwerbehindertenausweis)
- Blind (Nachweis durch Merkzeichen "Bl" im Schwerbehindertenausweis)
- beidseitiger Amelie (Nachweis durch speziellen Feststellungsbescheid des Landessozialamtes)
- Phokomelie (Nachweis durch speziellen Feststellungsbescheid des Landessozialamtes)
- Merkzeichen "G" und "B" und einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80 % für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen oder der Lendenwirbelsäule, die sich auf das Gehvermögen auswirken (Nachweis durch speziellen Feststellungsbescheid des Landessozialamtes)
- Merkzeichen "G" und "B" und einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 70 % für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen oder der Lendenwirbelsäule, die sich auf das Gehvermögen auswirken sowiegleichzeitig einem GdB von mindestens 50 % für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane (Nachweis durchspeziellen Feststellungsbescheid des Landessozialamtes)
- Erkrankung an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa mit einem Grad der Behinderung (GdB) vonmindestens 60 % (Nachweis durch speziellen Feststellungsbescheid des Landessozialamtes)
- künstlicher Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 70 % (Nachweis durch speziellen Feststellungsbescheid des Landessozialamtes)
Die Samtgemeinde Bersenbrück ist für Sie zuständig, wenn Sie innerhalb der Samtgemeinde Bersenbrück und ihrer Mitgliedsgemeinden (Alfhausen, Ankum, Bersenbrück, Eggermühlen, Gehrde, Kettenkamp, Rieste) mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die im Antragsprozess angegebene Schwerbehinderung ist mit den genannten Nachweisen zu belegen. Dazu sind entsprechende Dateien von abfotografierten bzw. eingescannten Dokumenten hochzuladen.
Es wird dann nach Antragsstellung durch den Sachbearbeiter versucht, die von Ihnen hochgeladenen Dateien bei den jeweiligen Ausstellern auf Echtheit zu überprüfen. Sollte es nicht möglich sein, die Echtheit der von Ihnen hochgeladenen Dateien zu verifizieren, kann ggf. ihr persönliches Erscheinen zur Vorlage der Original-Unterlagen erforderlich werden.
Für die Erteilung eines blauen Parkausweises (sh. oben) ist ein Passbild als Datei hochzuladen.
Ablauf der Beantragung eines Behindertenparkausweises
Sie erhalten eine Benachrichtigung per E-Mail, wenn Ihr Antrag in Bearbeitung genommen wurde. Darüber hinaus erhalten Sie eine weitere E-Mail, wenn die Unterlagen fertiggestellt und per Post versendet wurde.
Sollten ggf. Rückfragen zu Ihrem Online-Antrag entstehen, werden Sie ebenfalls per E-Mail darüber benachrichtigt.
Wichtiger Hinweis
Erteilte Behindertenparkausweise werden Ihnen ausschließlich im Original per Post zugeschickt. Derartige Unterlagen können Ihnen nicht online übermittelt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Die Erteilung eines Behindertenparkausweises ist gebührenfrei.