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Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins (mit Briefwahlunterlagen)


Leistungsbeschreibung

Falls Sie Ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, benötigen Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen.

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis: Bei der Eingabe Ihrer Daten ist es wichtig, dass ihr Name sowie die Anschrift vollständig mit den Daten im Melderegister übereinstimmen müssen. Bei der Straßenauswahl nutzen Sie bitte die vorhandene Straßensuche.

 

Bitte beachten Sie, dass der Versand der Briefwahlunterlagen frühestens ab dem 10.02.2025 erfolgt.

 

Für die Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am 23.02.2025 gelten folgende Fristen:

  • Sie können einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen bis zum Freitag, 21.02.2025, 15:00 Uhr beantragen
  • danach kann ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen nur noch unter folgenden Bedingungen beantragt werden:
    • Samstag, 22.02.2025, von 10:00 bis 12:00 Uhr
      • bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung
      • bei nachträglicher Feststellung des Wahlrechts
      • Versicherung, dass Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind
    • Sonntag, 23.02.2025, von 08:00 bis 15:00 Uhr
      • bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung
      • bei nachträglicher Feststellung des Wahlrechts

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen sind bis spätestens zum Wahlsonntag, 23. Februar 2025 um 18.00 Uhr an den Landkreis Osnabrück, Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück zu übermitteln. Bitte beachten Sie, dass der Brief dort spätestens um 18.00 Uhr eingegangen sein muss. Ansonsten kann Ihre Stimme nicht berücksichtigt werden.