Anzeige eines Osterfeuers
Anzeige eines Osterfeuers
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Brauchtumsfeuer wie Osterfeuer sind Feuer, deren Zweck nicht darauf gerichtet ist, pflanzliche Abfälle durch schlichtes Verbrennen zu beseitigen.
Osterfeuer dienen der Brauchtumspflege und sind grundsätzlich dadurch gekennzeichnet, dass eine in der Ortsgemeinschaft verankerte Organisation, eine Glaubensgemeinschaft oder auch andere, größeren Gemeinschaften im Rahmen der Brauchtumspflege das Osterfeuer ausrichtet und das Feuer als öffentliche Veranstaltung für jedermann zugänglich ist.
Ablauf der Osterfeueranzeige online
Bitte klicken Sie auf den Button, um ein Osterfeuer anzuzeigen.
Nach der Anzeige eines Osterfeuers erhalten Sie im Regelfall keine weitere Nachricht oder Rückmeldung von der Samtgemeinde, da Sie das Osterfeuer nur anzeigen, aber nicht genehmigen lassen, müssen. Nur dann, wenn Ihre Osterfeueranzeige fehlerhaft bzw. unzulässig ist oder Rückfragen zu Ihrer Online-Anzeige entstehen, werden Sie entsprechend kontaktiert.
Voraussetzungen
Die Samtgemeinde Bersenbrück ist für Sie zuständig, wenn Sie auf dem Gebiet der Samtgemeinde Bersenbrück und ihrer Mitgliedsgemeinden (Alfhausen, Ankum, Bersenbrück, Eggermühlen, Gehrde, Kettenkamp, Rieste) ein Osterfeuer veranstalten wollen.
Welche Gebühren fallen an?
Osterfeueranzeigen sind gebührenfrei.
Wenn Sie als veranstaltender Verein des Osterfeuers gleichzeitig Getränke und/oder Speisen zum Verkauf anbieten, wird mit der Online-Osterfeueranzeige direkt eine Gaststättenanzeige erfasst. Für die Prüfung und Bearbeitung von Gaststättenanzeigen fallen mind. 31,50 € Gebühren an (ggf. kann die Gebühr nach Zeitaufwand höher ausfallen).
Bezahlmethode
Sie können wählen, ob Sie die ggf. anfallenden Gebühren für die Bearbeitung der Gaststättenanzeige nachträglich bezahlen möchten (dann wird Ihnen ein entsprechender Gebührenbescheid zugesandt) oder direkt im Anschluss mit Ihrer bevorzugten Online-Bezahlmethode (Kreditkarte, PayPal, giropay oder paydirekt) .
Welche Fristen muss ich beachten?
Osterfeuer sind spätestens bis zum 03.04.2025 anzuzeigen.
Was sollte ich noch wissen?
Die Regelungen der Verordnung können Sie hier einsehen und ggf. herunterladen.