Erweiterte Meldebescheinigung


Leistungsbeschreibung


Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis Ihrer Wohnung.

Innerhalb des Bestellprozesse können Sie jeweils an- bzw. abwählen, ob
lediglich Angaben zu Ihrer Person ODER ZUSÄTZLICH zu Ihrem mit im Haushalt wohnenden Ehepartner UND/ODER zu Ihren mit im Haushalt wohnenden Kindern in der Meldebescheinigung enthalten sein sollen.

Sie können zwischen zwei Formen von Meldebescheinigungen wählen:

  • Eine einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:
    • Familienname
    • frühere Namen
    • Vorname(n)
    • Doktorgrad
    • Ordensname, Künstlername
    • Doktorgrad
    • Geburtstdatum, -ort und ggf. -staat
    • derzeitige Anschriften (gekennzeichnet nach Haupt-/Nebenwohnung)
  • Bei der erweiterten Meldebescheinigung zusätzlich einzelne Daten (nur zu Ihrer Person als Antragssteller) jeweils an- bzw. abwählen:
    • Staatsangehörigkeit(en)
    • Geschlecht
    • Religion
    • frühere Anschriften
    • aktueller Personalausweis bzw. Reisepass (mit Seriennummern)
    • Familienstand
    • Einzugs- und Auszugsdaten sowie Statuswechseldaten von Nebenwohnungen

 

Ablauf der Bestellung der Meldebescheinigung

Bitte klicken Sie auf einen der roten Buttons, um jeweils den Bestellprozess zu beginnen.

Wenn Sie ein Bürgerkonto registriert haben und bei der Bestellung angemeldet sind, erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail, wenn Ihr Antrag in Bearbeitung genommen wurde. Darüber hinaus erhalten Sie eine weitere E-Mail, wenn Ihre Bescheinigung fertiggestellt und per Post versendet wurde.

Sollten ggf. Rückfragen zu Ihrem Online-Antrag entstehen, werden Sie ebenfalls per E-Mail darüber benachrichtigt. 

Wichtiger Hinweis

Meldebescheinigungen werden Ihnen ausschließlich im Original per Post zugeschickt. Derartige Unterlagen können Ihnen nicht online übermittelt werden.

Voraussetzungen


Die Samtgemeinde Bersenbrück ist für Sie zuständig, wenn Sie innerhalb der Samtgemeinde Bersenbrück und ihrer Mitgliedsgemeinden (Alfhausen, Ankum, Bersenbrück, Eggermühlen, Gehrde, Kettenkamp, Rieste) mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.

Welche Gebühren fallen an?


Die benannten Bescheinigungen können kostenpflichtig zu folgenden Gebührensätzen beantragt werden:

  • Aufenthaltsbescheinigung 7,50 €
  • einfache Meldebescheinigung 7,50 €
  • erweiterte Meldebescheinigung 9,00 €

Einfache Meldebescheinigungen zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit , bei der Unterhaltsvorschusskasse, bei der Rentenversicherung oder beim Standesamt (bei Sterbefällen) werden gebührenfrei erteilt. Auf der einfachen Meldebescheinigung wird dann der Satz "zur Vorlage bei..." aufgedruckt.

Bezahlmethode

Sie können die Gebühren am Ende des Prozesses mit Ihrer bevorzugten Online-Bezahlmethode bezahlen (Kreditkarte, PayPal, giropay oder paydirekt).

Kontakt

  • Fachdienst IV-33

Kontaktpersonen


  • Frau Jule Kröger
  • Frau Kerstin Stoffergoes
  • Frau Renate Schuckmann