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Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins (mit Briefwahlunterlagen) für die Kommunalwahl [online möglich]

Leistungsbeschreibung

Falls Sie bei der Kommunalwahl Ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, benötigen Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen.

Ablauf des Wahlscheinantrags mit Briefwahlunterlagen online

Über den blauen Button können Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen, der Ihnen dann auf dem Postwege zugesandt wird.

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis: Bei der Eingabe Ihrer Daten ist es wichtig, dass Ihr Name sowie die Anschrift vollständig mit den Daten im Melderegister übereinstimmen müssen. Bei der Straßenauswahl nutzen Sie bitte die vorhandene Straßensuche.

Die Angabe von Wahlbezirk und Wählerverzeichnisnummer sind nicht verpflichtend.

Alternativ können Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen auch per E-Mail an wahlen@bersenbrueck.de beantragen. Dabei müsse Sie Ihren Vor- und Familiennamen, Ihr Geburtsdatum sowie Ihre Wohnanschrift angeben.

 

Für die Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl am 13.09.2026 gelten folgende Fristen:

Wahlscheine können bis Freitag, 11.09.2026, 13.00 Uhr, schriftlich, mündlich oder elektronisch in den Rathäusern der Mitgliedsgemeinden Alfhausen, Ankum, Bersenbrück, Eggermühlen, Gehrde, Kettenkamp, Rieste beantragt werden. Bei der Beantragung durch E-Mail ist die Adresse wahlen@bersenbrueck.de zu verwenden. Der Schriftform wird auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form Genüge getan. 

Telefonische und mit SMS-Kurznachrichten versendete Anträge sind nicht zulässig.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag (13.09.2026), 15.00 Uhr, im Bürgerservice der Samtgemeinde Bersenbrück, Markt 7, 49593 Bersenbrück gestellt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl (12.09.2026), bis 12.00 Uhr, im Bürgerservice der Samtgemeinde Bersenbrück, Markt 7, 49593 Bersenbrück ein neuer Wahlschein erteilt werden.