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Gewerbe-An-/Ab-/Ummeldung [online möglich]


Leistungsbeschreibung

Ein Gewerbe ist jede nicht sozialwidrige, selbstständige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausgeübte Tätigkeit.

Nicht zum Gewerbe zählen unter anderem:

  • sozial unwerte Tätigkeiten, z. B. Hellsehen,
  • Urproduktion, z. B. Land- und Forstwirtschaft,
  • freie Berufe, z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater,
  • die Verwaltung eigenen Vermögens (soweit es sich nicht um eine im Handelsregister eingetragene Firma handelt).

Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Mit stehendem Gewerbebetrieb ist ein Gewerbe mit einer festen Betriebsstätte gemeint, von oder in der das Gewerbe ausgeübt wird. Dies ist der Fall, wenn Sie:

  • einen Betrieb neu errichten,
  • eine Zweigniederlassung neu errichten,
  • eine unselbstständige Zweigstelle neu errichten,
  • einen bestehenden Betrieb übernehmen, zum Beispiel durch Kauf oder Pacht,
  • ein Einzelunternehmen in eine andere Rechtsform umwandeln,
  • einen Betrieb aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde verlegen (gilt bei der einen Behörde als Aufgabe des Betriebs bei der anderen Behörde als Neuerrichtung).

Sie müssen Ihr Gewerbe gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs anmelden. Die Anmeldepflicht besteht nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt.
Ausgenommen von einer Gewerbeanmeldung sind:

  • Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei)
  • Freie Berufe
  • Verwaltung eigenen Vermögens

Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können. 
Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, den zuständigen Behörden die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.

Besondere Hinweise Gewerbe-An-/Ab-/Ummeldung

Wenn alle Tätigkeiten abgemeldet werden, sollen muss eine Gewerbe-Abmeldung erfolgen. Wenn hingegen nur einzelne Tätigkeiten abgemeldet werden sollen (oder Tätigkeiten geändert oder erweitert werden sollen), muss eine Gewerbe-Ummeldung erfolgen.

Wer innerhalb einer Mitgliedsgemeinde mit dem Betrieb umzieht, muss ebenfalls eine Gewerbe-Ummeldung vornehmen.

Neuerung seit dem 01.11.2025: Der Gewerbetreibende muss sich bei Sitzverlegung seit dem 01.11.2025 nur noch bei der neuen Gemeinde, in die die Sitzverlegung erfolgt, anmelden. Eine Abmeldung bei der vorherigen Gemeinde muss durch den Gewerbetreibenden nicht mehr erfolgen! Die von der neuen Gemeinde ausgestellte Gewerbeanmeldung ist sogleich der Nachweis über die Gewerbeabmeldung.

 

Ablauf der Online-Gewerbemeldung

Bitte klicken Sie auf den Button, um Ihre Gewerbe-An-/Ab-/Ummeldung zu erfassen.

Wenn Sie ein Bürgerkonto registriert haben und bei der Erfassung Ihrer Gewerbemeldung angemeldet sind, erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail, wenn Ihr Anliegen in Bearbeitung genommen wurde.

Sollten ggf. Rückfragen zu Ihrer Gewerbemeldung entstehen, werden Sie kontaktiert. 

Wichtiger Hinweis

Amtliche Ausfertigungen Ihrer Gewerbemeldung werden Ihnen ausschließlich schriftlich per Post übersandt.

Die Samtgemeinde Bersenbrück ist für Sie zuständig, wenn Sie auf dem Gebiet der Samtgemeinde Bersenbrück und ihrer Mitgliedsgemeinden (Alfhausen, Ankum, Bersenbrück, Eggermühlen, Gehrde, Kettenkamp, Rieste) ein Gewerbe betreiben bzw. betreiben wollen.

Sie wollen ein Gewerbe betreiben.

Gewerbetreibende sind

  • natürliche Personen oder
  • juristische Personen, zum Beispiel Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), eingetragene Genossenschaft (eG) oder eingetragener Verein (e.V.), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG)

 Anzeigepflichtig sind:

  • bei Einzelgewerben die oder der Einzelgewerbetreibende,
  • bei Personengesellschaften (zum Beispiel. OHG, GbR) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen und Gesellschafter
    Hinweis: Jede beteiligte Person muss einen Antrag stellen!
  • bei Kommanditgesellschaft (KG) jede oder jeder persönlich haftende Gesellschafterin und Gesellschafter, die Kommanditistinnen und Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen
  • bei Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) der bzw. die gesetzliche(n) Vertreter.

  • Personalausweis oder Pass
  • ggf. Handelsregisterauszug
  • ggf. Nachweis über die Eintragung bei der Handwerkskammer
  • ggf. Erlaubnisurkunde
  • ggf. Handwerkskarte

Für die Prüfung und Bearbeitung Ihrer Gewerbemeldung fallen mindestens 31,50 € als Gebühren an (ggf. kann die Gebühr bei besonderem Zeitaufwand höher ausfallen).

Bezahlmethode

Sie können die Gebühren für Ihre Gewerbemeldung am Ende des Prozesses mit Ihrer bevorzugten Online-Bezahlmethode bezahlen (Kreditkarte, PayPal, giropay oder paydirekt).