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Hundesteuer (An-/Abmeldung)


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Hunde in der Samtgemeinde Bersenbrück halten, sind Sie gegenüber Ihrer Gemeinde verpflichtet, der jeweiligen Mitgliedsgemeinde jährlich Hundesteuer zu zahlen.

Ablauf der Hundesteueran-/-abmeldung

Bitte klicken Sie auf den roten Button, um einen Hund bzw. Hunde zur Hundesteuer anzumelden oder von der Hundesteuer abzumelden.
Wenn Sie ein Bürgerkonto registriert haben und bei der Hundesteueranmeldung angemeldet sind, erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail, wenn Ihr Anliegen in Bearbeitung genommen wurde. Darüber hinaus erhalten Sie eine weitere E-Mail, wenn Ihre Hundesteueranmeldung bearbeitet wurde und der entsprechende Hundesteuerbescheid per Post versendet wurden.

Hinweis zur Hundesteueranmeldung

Nach der erfolgten Anmeldung zur Hundesteuer erhalten Sie einen entsprechenden Hundesteuerbescheid im Original per Post.

Folgende Hundesteuersätze (jährlich) gelten jeweils in den Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Bersenbrück (Stand: 10.01.2019, die nachfolgenden Angaben sind ohne Gewähr der Aktualität):

  • Ersthund in Ankum, Kettenkamp und Rieste: 36,00 €
  • Ersthund in Alfhausen, Bersenbrück, Eggermühlen und Gehrde: 42,00 €
  • Zweithund 66,00 €
  • jeder weitere Hund 90,00 €
  • für gefährliche Hunde jeweils 420,00 €

Wichtiger Hinweis: Ggf. sind abweichende Steuersätze bei der Haltung von bestimmten Rassen oder bspw. bei der Haltung von Hunden, die als gefährlichen eingestuft wurden, fällig. (Genauere Angaben können Sie hierzu in der jeweiligen Steuersatzung Ihrer Mitgliedsgemeinde nachlesen.)

Bezahlmethode

Bei der Online-Anmeldung zur Hundesteuer können Sie auswählen, ob Sie ein Lastschriftmandat erteilen möchten, sodass fällige Beträge von Ihrem Konto abgebucht werden, oder ob sie selbstständig nach Erhalt des Hundesteuerbescheides jeweils die fälligen Beträge begleichen möchten.

Die Steuer wird in halbjährlichen Teilbeträgen zum 15.05. und 15.11. jeden Jahres fällig.

Wenn Sie einen oder mehrere Hunde anschaffen oder mit einem oder mehreren Hunden zuziehen, müssen Sie diesen Hund bzw. diese Hunde innerhalb von zwei Wochen zur Hundesteuer anmelden (bzw. bei Abgabe oder Wegzug innheralb von zwei Wochen abmelden).

Neben der Pflicht zur Anmeldung eines Hundes zur Hundesteuer gibt es weitere gesetzliche Verpflichtungen:

Wer einen Hund halten möchte, muss die dafür erforderliche Sachkunde besitzen. Zudem muss für einenen Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Darüber hinaus muss ein Hund mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden sowie die Nummer des Mikrochips mit dem Angaben zum Hund im Niedersächsischen Hunderegister eingetragen werden.

Nähere Informationen zu diesen Verpflichtungen erfahren Sie in unserem Merkblatt.