Hundesteuer (An-/Abmeldung) [online möglich]
Hundesteuer (An-/Abmeldung) [online möglich]
Leistungsbeschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Wenn Sie Hunde in der Samtgemeinde Bersenbrück halten, sind Sie gegenüber Ihrer Gemeinde verpflichtet, der jeweiligen Mitgliedsgemeinde jährlich Hundesteuer zu zahlen.
Ablauf der Hundesteueran-/-abmeldung
Bitte klicken Sie auf den roten Button, um einen Hund bzw. Hunde zur Hundesteuer anzumelden oder von der Hundesteuer abzumelden.
Wenn Sie ein Bürgerkonto registriert haben und bei der Hundesteueranmeldung angemeldet sind, erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail, wenn Ihr Anliegen in Bearbeitung genommen wurde. Darüber hinaus erhalten Sie eine weitere E-Mail, wenn Ihre Hundesteueranmeldung bearbeitet wurde und der entsprechende Hundesteuerbescheid per Post versendet wurden.
Hinweis zur Hundesteueranmeldung
Nach der erfolgten Anmeldung zur Hundesteuer erhalten Sie einen entsprechenden Hundesteuerbescheid im Original per Post.
Diese Verwaltungs-Dienstleistung können Sie online über das Portal "OpenR@thaus" der Samtgemeinde Bersenbrück erledigen: https://openrathaus.bersenbrueck.de/
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Voraussetzungen
Wenn Sie Ihren Hund anmelden:
- Sie sind Halterin oder Halter mindestens eines Hundes.
- Der Hund ist mindestens 3 Monate alt.
Wenn Sie Ihren Hund abmelden:
- Sie sind nicht mehr Halterin oder Halter des Hundes, beispielsweise, weil
- Sie den Hund verkauft, verschenkt oder anders veräußert haben,
- Ihnen der Hund abhandengekommen ist oder
- der Hund verstorben ist.
- Sie halten den Hund nicht weiterhin.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Folgende Hundesteuersätze (jährlich) gelten jeweils in den Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Bersenbrück (Stand: 10.01.2019, die nachfolgenden Angaben sind ohne Gewähr der Aktualität):
- Ersthund in Ankum, Kettenkamp und Rieste: 36,00 €
- Ersthund in Alfhausen, Bersenbrück, Eggermühlen und Gehrde: 42,00 €
- Zweithund 66,00 €
- jeder weitere Hund 90,00 €
- für gefährliche Hunde jeweils 420,00 €
Wichtiger Hinweis: Ggf. sind abweichende Steuersätze bei der Haltung von bestimmten Rassen oder bspw. bei der Haltung von Hunden, die als gefährlichen eingestuft wurden, fällig. (Genauere Angaben können Sie hierzu in der jeweiligen Steuersatzung Ihrer Mitgliedsgemeinde nachlesen.)
Bezahlmethode
Die Steuer wird in halbjährlichen Teilbeträgen zum 15.05. und 15.11. jeden Jahres fällig.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Wenn Sie einen oder mehrere Hunde anschaffen oder mit einem oder mehreren Hunden zuziehen, müssen Sie diesen Hund bzw. diese Hunde innerhalb von zwei Wochen zur Hundesteuer anmelden (bzw. bei Abgabe oder Wegzug innheralb von zwei Wochen abmelden).
Rechtsgrundlage
Kommunale Satzung
Was sollte ich noch wissen?
Neben der Pflicht zur Anmeldung eines Hundes zur Hundesteuer gibt es weitere gesetzliche Verpflichtungen:
Wer einen Hund halten möchte, muss die dafür erforderliche Sachkunde besitzen. Zudem muss für einenen Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Darüber hinaus muss ein Hund mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden sowie die Nummer des Mikrochips mit dem Angaben zum Hund im Niedersächsischen Hunderegister eingetragen werden.
Nähere Informationen zu diesen Verpflichtungen erfahren Sie in unserem Merkblatt.