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Urkunden aus dem Sterberegister [online möglich]


Leistungsbeschreibung

Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen.  Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig.

Die nachfolgend genannten Typen von Urkunden aus dem Sterberegister können Sie online beantragen:

  • Beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister 20,00 €
  • Sterbeurkunde (DIN-A4) 20,00 €
  • Sterbeurkunde für die Sozialversicherung (bspw. Rentenversicherung) gebührenfrei
  • Sterbeurkunde für das Stammbuch (gelocht, DIN-A5) 20,00 €
  • Internationale Sterbeurkunde (mehrsprachig) 20,00 €


Ablauf der Urkundenbestellung

Bitte klicken Sie auf den roten Button, um den Bestellprozess zu beginnen. Eine Auswahl des Typs sowie der Anzahl der von Ihnen gewünschten Urkunde(n) können Sie am Ende des Bestellprozesses treffen.


Sollten ggf. Rückfragen zu Ihrem Online-Antrag entstehen, werden Sie ebenfalls per E-Mail darüber benachrichtigt. 

Hinweis

Standesamtliche Urkunden werden Ihnen ausschließlich im Original per Post zugeschickt. Derartige Urkunden können Ihnen nicht online übermittelt werden.

  • Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt.

  • Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt, sofern Sie berechtigt sind, die Sterbeurkunde aus.

  • Das Standesamt übermittelt Ihnen die Sterbeurkunde, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.

  • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.

Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist.

Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist.

Berechtigt einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde zu stellen sind Sie als:

  • Ehegatte und Lebenspartner der verstorbenen Person
  • Vorfahre und Abkömmling der verstorbenen Person
    (z. B. Kind, Enkelkind)
  • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
  • andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein.

Das Standesamt Bersenbrück ist für Sie zuständig (für die Erteilung der oben genannten Urkunden), wenn die Person innerhalb der Samtgemeinde Bersenbrück und ihrer Mitgliedsgemeinden (Alfhausen, Ankum, Bersenbrück, Eggermühlen, Gehrde, Kettenkamp, Rieste) verstorben ist.
Urkunden aus dem Sterberegister können für den Zeitraum von 30 Jahren rückwirkend ausgestellt werden.

- Identitätsnachweis (Kopie)

Gebühr: 20,00 EUR
Ausstellung einer Sterbeurkunde
Gebühr: 10,00 EUR
Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird

Die benannten Urkundentypen aus dem Sterberegister können zu den oben (unter "Leistungsbeschreibung") genannten Gebührensätzen beantragt werden.

Bitte beachten Sie, dass für jede erste Urkunde aus dem Sterberegister der volle Einzelpreis und für jede weitere Urkunde aus dem Sterberegister bei gleichzeitiger Bestellung jeweils der halbe Gebührensatz berechnet wird.

Bezahlmethode

Sie können die Gebühren am Ende des Prozesses mit Ihrer bevorzugten Online-Bezahlmethode bezahlen (Kreditkarte, PayPal, giropay oder paydirekt).

Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.