Grundsteuerbescheid für Grundstücke erhalten
Leistungsbeschreibung
Für grundsteuerpflichtige Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens wird Grundsteuer erhoben.
Bei Änderungen der Verhältnisse mit grundsteuerrelevanten Auswirkungen auf Ihr Grundvermögen, wird die Grundsteuer angepasst.
Welche Gebühren fallen an?
- keine,
- Es handelt sich um eine Steuerzahlung; weitere Kosten entstehen nur bei verspäteter Zahlung bzw. Nichtzahlung (bspw. Säumniszuschläge).
Zulässige Zahlungsarten erfragen Sie in Ihrer Gemeinde.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.
Die Gemeinden können bestimmen, dass Kleinbeträge davon abweichend im Jahresbetrag oder in hälftigen Jahresbeträgen fällig werden.
Zudem kann die Steuer auch auf Ihren Antrag hin zum 01. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden.
Rechtsbehelf
Die zulässigen Rechtsbehelfe ergeben sich aus der Rechtsbehelfsbelehrung des Grundsteuerbescheids.