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Grundsteuerbescheid für Grundstücke erhalten

Leistungsbeschreibung

Für grundsteuerpflichtige Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens wird Grundsteuer erhoben.

Bei Änderungen der Verhältnisse mit grundsteuerrelevanten Auswirkungen auf Ihr Grundvermögen, wird die Grundsteuer angepasst.

  • keine,
  • Es handelt sich um eine Steuerzahlung; weitere Kosten entstehen nur bei verspäteter Zahlung bzw. Nichtzahlung (bspw. Säumniszuschläge).

Zulässige Zahlungsarten erfragen Sie in Ihrer Gemeinde.

Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.
Die Gemeinden können bestimmen, dass Kleinbeträge davon abweichend im Jahresbetrag oder in hälftigen Jahresbeträgen fällig werden.
Zudem kann die Steuer auch auf Ihren Antrag hin zum 01. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden.

Die zulässigen Rechtsbehelfe ergeben sich aus der Rechtsbehelfsbelehrung des Grundsteuerbescheids.