Untersuchungsberechtigungsschein [Terminvereinbarung online]
Untersuchungsberechtigungsschein [Terminvereinbarung online]
Leistungsbeschreibung
Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Dafür wird ein Untersuchungsberechtigungsschein benötigt, der bei der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt abzugeben ist.