BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Reisepass beantragen [Terminvereinbarung online]


Leistungsbeschreibung

Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.

Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.

Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • ggf. bisheriger Reisepass
  • Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt

  • letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde

Bitte beachten Sie, dass seit dem 01.08.2025 für die Beantragung von Auweisen und Pässen ausschließlich digital übermittelte Lichtbilder zulässig sind, die entweder direkt in der Behörde angefertigt werden oder die bei einem zertifizierten Fotodienstleister (z. B. in einem Fotostudio oder Drogeriemarkt) angefertigt und als QR-Code mitgegeben werden.

Spezielle Hinweise

Notwendige Unterlagen für die Antragstellung:

  • bisheriger Personalausweis, Reisepass
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild im Passformat 45 x 35 mm
  • eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z. B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise.

Gebühr: 37,50 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)

Gebühr: 59,50 EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)

Gebühr: 70,00 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)

Gebühr: 92,00 EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)

Gebühr: 21,00 EUR
Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.

Geltungsdauer: 6 Jahre
für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren

Geltungsdauer: 10 Jahre
für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren

Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.