Abholung Personalausweis und/oder Reisepass [Terminvereinbarung online]
Abholung Personalausweis und/oder Reisepass [Terminvereinbarung online]
Leistungsbeschreibung
Zur Abholung fertiggestellter Ausweise und Pässe können Sie unter dem Button online einen Termin vereinbaren.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ausweise und Pässe, die Sie in den Außenstellen beantragt haben, im Regelfall auch nur in der jeweiligen Außenstelle abholen können.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Ausstellung beantragt wurde.
Voraussetzungen
Der neue Personalausweis liegt zur Abholung bei dem Bürgeramt bereit, wo der Personalausweis beantragt wurde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ihr altes Personalausweisdokument (Ausnahme: alter Personalausweis ist wegen Verlust/Diebstahl nicht mehr vorhanden)
- Bei Vertretung: Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Rechtsgrundlage
- Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
- Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung - PAuswV)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Personalausweisgesetzes und der Personalausweisverordnung (PAuswVwV)
- Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung
Rechtsbehelf
Es gibt keinen Rechtsbehelf.