Personalausweis - Onlinefunktion nachträglich aktivieren [Terminvereinbarung online]
Personalausweis - Onlinefunktion nachträglich aktivieren [Terminvereinbarung online]
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises (e-Funktion) Ihres Personalausweises nachträglich aktivieren möchten, können Sie dies bei Ihrer Personalausweisbehörde vornehmen lassen.
Übrigens: Bei Bürgerinnen und Bürgern, die bei der Beantragung 16 Jahre oder älter waren, ist dieser Chip seit dem Jahr 2017 standardmäßig aktiviert.