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Personalausweis - Onlinefunktion nachträglich aktivieren [Terminvereinbarung online]


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises (e-Funktion) Ihres Personalausweises nachträglich aktivieren möchten, können Sie dies bei Ihrer Personalausweisbehörde vornehmen lassen.

Übrigens: Bei Bürgerinnen und Bürgern, die bei der Beantragung 16 Jahre oder älter waren, ist dieser Chip seit dem Jahr 2017 standardmäßig aktiviert.