Informationen zum Datenschutz
Datenschutzhinweise nach Art. 13 und Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Zusammenhang mit Erstellung einer „einfachen Meldebescheinigung“
I. Name und Anschrift des Verantwortlichen
Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die:
Samtgemeinde Bersenbrück
– Vertreten durch den Samtgemeindebürgermeister –
Lindenstraße 2
49593 Bersenbrück
Telefon (05439) 962-0
E-Mail: info@bersenbrueck.de
II. Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten
Der interne Datenschutzbeauftragte des Verantwortlichen ist:
Datenschutzbeauftragte der Samtgemeinde Bersenbrück
Mail: dsb@bersenbrueck.de
Oder postalisch unter:
Samtgemeinde Bersenbrück
Datenschutzbeauftragter
Lindenstraße 2
49593 Bersenbrück
1. Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
Wir erheben und verarbeiten an dieser Stelle Daten, die erforderlich sind um Ihr Anliegen zu erfüllen, in diesem Fall zur Erstellung einer einfachen Meldebescheinigung. Dabei werden Familienname, Vor- und Rufnamen, frühere Namen, Doktorgrad, Ordens- oder Künstlername, Geburtsdatum, Geburtsort sowie bei Geburten im Ausland auch der Staat sowie die derzeitigen Anschriften der Person, für die die Bescheinigung erstellt werden soll, und außerdem die erforderlichen Angaben zur Identifikation der anfragenden Person verarbeitet.
Die von Ihnen eingegebenen Daten werden:
A: verschlüsselt direkt an die KOMMUNE übertragen
2. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist § 18 Abs. 1 Bundesmeldegesetz in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO.
3. Zweck der Datenverarbeitung
Der Zweck der Verarbeitung resultiert aus Ihrem Anliegen, der Erstellung einer einfachen Meldebescheinigung.
4. Dauer der Speicherung
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Für die personenbezogenen Daten aus der Eingabemaske des Kontaktformulars ist dies dann der Fall, wenn die jeweilige Konversation mit dem Nutzer beendet ist. Beendet ist die Konversation dann, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist. Weitere Aufbewahrungsfristen können sich aus gesetzlichen Vorgaben ergeben.
5. Bereitstellung gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben
Die Bereitstellung der Daten ist insofern gesetzlich vorgeschrieben, als dass wir diese Daten erheben müssen, um Ihr Anliegen nach § 18 Abs. 1 Bundesmeldegesetz erfüllen zu können.
Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten sowie Angaben zu Ihren Rechten nach der Datenschutzgrundverordnung können Sie unter dem folgenden Link entnehmen:
https://service.sgbsb.de/datenschutzerklaerung